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Gesundheitsschutz und unverschuldete Kündigung (8C_638/2016)

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht
Arbeitsschutzrecht

Gesundheitsschutz und unverschuldete Kündigung (8C_638/2016)

Im öffentlichen Personalrecht ist eine Kündigung zulässig, sofern die dazu führenden Gründe nach Treu und Glauben eine Fortsetzung des Dienstverhältnisses ausschliessen, und zwar auch bei fehlendem Verschulden des Angestellten.
iusNet AR-SVR 22.09.2017

BGE 143 V 168: Vermittlungsfähigkeit nach Niederkunft (Nachtarbeit)

Kommentierung
Arbeitslosenversicherung

BGE 143 V 168: Vermittlungsfähigkeit nach Niederkunft (Nachtarbeit)

Die Rechtsprechung zur Vermittlungsfähigkeit in Fällen von Kinderbetreuung und Familienpflichten ist generell als positiv und eher „grosszügig“ einzustufen. Etwas weltfremd und formalistisch erscheint ein Teil der Begründung in Urteil BGE 143 V 168, wonach einer versicherten Mutter eine tragfähige Kinderbetreuung abgesprochen wurde, obschon ihre generelle Vermittlungsfähigkeit für Nachtarbeit im Pflegebereich bejaht worden war.
Barbara Kupfer Bucher
iusNet AR-SVR 22.09.2017

Anspruch auf rechtliches Gehör und missbräuchliche Kündigung (VWBES.2017.5)

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht

Anspruch auf rechtliches Gehör und missbräuchliche Kündigung (VWBES.2017.5)

Die offensichtlich schwere Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör kann nicht durch Anhörung vor der Beschwerdeinstanz geheilt werden. Eine Kündigung ist nach kantonalem Recht missbräuchlich, wenn eine adäquate Umplatzierung möglich ist.
iusNet AR-SVR 22.09.2017

Fristenlauf nach Abschluss der Schlichtung (CAPH/132/2017)

Rechtsprechung
Arbeitsgerichtsbarkeit

Fristenlauf nach Abschluss der Schlichtung (CAPH/132/2017)

Strittig war, die Einhaltung der dreimonatigen Frist nach Art. 209 Abs. 3 ZPO zur Einreichung der Klage für eine Forderung zu Geldzahlung und auf Ausstellung eines Arbeitszeugnisses gestützt auf die Klagebewilligung nach Schlichtungsverhandlung.
iusNet AR-SVR 22.09.2017

Änderung von Art. 11d der Verordnung über die Unfallverhütung (VUV)

Gesetzgebung
Arbeitsschutzrecht

Änderung von Art. 11d der Verordnung über die Unfallverhütung (VUV)

Nebst den Absolventinnen und Absolventen von durch das BAG anerkannten Weiterbildungskursen sollen auch Absolventen der Berufsprüfung Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (ASGS von den Betrieben beigezogen werden.
iusNet AR-SVR 24.09.2017

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