Lohnrelevante Mitarbeiterbeurteilung bei Abwesenheiten (8C_605/2016)
Eine lohnrelevante Mitarbeiterbeurteilung ist möglich, wenn Leistung, Verhalten und Fähigkeiten trotz längerer Abwesenheiten der Arbeitnehmenden beurteilbar sind.
Ein Kadermitarbeiter hatte Informationen an die Eidgenössische Finanzverwaltung weitergeleitet, um auf Missstände aufmerksam zu machen. Die gegen ihn ausgesprochene Kündigung war jedoch nicht missbräuchlich, weil sie nicht wegen des Whistleblowings, sondern wegen des schlechten Arbeitsklimas ausgesprochen wurde.
Auch wenn das Bundesverwaltungsgericht zum Schluss kommt, die vorliegend behandelte Kündigung sei nicht missbräuchlich, lässt sich aus dem Entscheid ableiten, wie korrektes Whistleblowing abzulaufen hat.