Lohnrelevante Mitarbeiterbeurteilung bei Abwesenheiten (8C_605/2016)
Lohnrelevante Mitarbeiterbeurteilung bei Abwesenheiten (8C_605/2016)
Lohnrelevante Mitarbeiterbeurteilung bei Abwesenheiten (8C_605/2016)
Anhang A, Buchst. j der hier noch massgebenden Richtlinie K 140.3 vom 1. Januar 2014 der SBB sieht vor, dass Mitarbeitende mindestens sechs Monate eines Kalenderjahres gearbeitet haben müssen, damit eine lohnrelevante Mitarbeiterbeurteilung durchgeführt werden kann. Ins Gewicht fallen Abwesenheiten wegen bezahlten oder nicht bezahlten Urlaub, obligatorischem schweizerischem (Militär-)Dienst sowie Krankheit/Unfall. Aus Sicht der SBB ist diese Aufzählung nicht abschliessend, weshalb auch schwangerschaftsbedingte Abwesenheiten darunter fallen (E. 2).
Die bei der SBB angestellte Beschwerdeführerin blieb im Jahr 2010 der Arbeit wegen schwangerschaftsbedingter Arbeitsunfähigkeit, Mutterschaftsurlaub und Krankheit 306 Tage fern. Im Jahr 2013 war sie während des zweiten Mutterschaftsurlaubs und wegen 65 Krankheitstagen nicht zur Arbeit erschienen. Die Arbeitnehmerin erhielt keine Lohnerhöhung....
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