Da nicht substanziiert dargelegt wird, aus welchen medizinisch-psychiatrischen Gründen die erhobenen Befunde das funktionelle Leistungsvermögen und die psychischen Ressourcen in qualitativer, quantitativer und zeitlicher Hinsicht zu schmälern vermögen, war der Beweis einer rechtlich relevanten Arbeitsunfähigkeit anhand der Indikatoren des strukturierten Beweisverfahrens nicht erbracht.