Verbesserungspotenzial betreffend die persönliche Mobilität von Menschen mit Behinderung
Verbesserungspotenzial betreffend die persönliche Mobilität von Menschen mit Behinderung
Verbesserungspotenzial betreffend die persönliche Mobilität von Menschen mit Behinderung
Am 25. März 2022 erschienen die «Concluding Observations Switzerland»
(CRPD/C/CHE/CO/1) der Vereinten Nationen, in denen der Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen den Umsetzungsstand der Behindertenrechtskonvention (BRK; SR 0.109) überprüft, die für die Schweiz am 15. Mai 2014 in Kraft getreten ist. Gemäss Art. 4 BRK sind die Vertragsstaaten verpflichtet, die in der BRK enthaltenen Rechte von Menschen mit Behinderungen nach und nach zu verwirklichen. Den Stand der Umsetzung prüft der Ausschuss in regelmässigen Abständen und stellt die Ergebnisse in einem Bericht zusammen.
Art. 20 BRK befasst sich mit der persönlichen Mobilität von Menschen mit Behinderungen: Die Bestimmung verpflichtet zu wirksamen Massnahmen, die die persönliche Mobilität von Menschen mit Behinderungen sicherstellen. In der Umsetzung sind die Vertragsstaaten grds. frei, jedoch ist den Menschen mit Behinderung ein Wahlrecht einzuräumen und die Hilfsmittel müssen erschwinglichen sein. Kurioserweise hat der Ausschuss die Umsetzung von Art. 20 BRK in seinen «Concluding...
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