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Assistenzbeitrag: Unsachgerechte Standardwerte bei "Erziehung und Kinderbetreuung"

Assistenzbeitrag: Unsachgerechte Standardwerte bei "Erziehung und Kinderbetreuung"

Rechtsprechung
Invalidenversicherung

Assistenzbeitrag: Unsachgerechte Standardwerte bei "Erziehung und Kinderbetreuung"

A. ist alleinerziehend, hat zwei kleine Kinder und ist seit einem Unfall Paraplegikerin. A. beantragte einen Assistenzbeitrag und erhielt diesen basierend auf FAKT2 für 14 Stunden pro Woche (Sachverhalt).

Das Bundesgericht heisst ihre Beschwerde gegen den Entscheid des Sozialversicherungsgerichts des Kantons Zürich teilweise gut, weil die vorgegebenen Minutenwerte im Bereich "Erziehung und Kinderbetreuung" nicht sachgerecht sind. Bei einer Person, die umfassende Dritthilfe benötigt, beträgt der maximale Hilfebedarf im Bereich "Erziehung und Kinderbetreuung" gemäss FAKT2 lediglich 14 Stunden pro Woche. Indessen ergebe sich bspw. aus der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung (SAKE), dass im Jahr 2020 in Haushalten mit Kindern der durchschnittliche Zeitaufwand für die Kinderbetreuung bei Frauen 23 und bei Männern 14,8 Stunden pro Woche betragen habe, erwog das Bundesgericht. Auch werde in FAKT2 weder die Anzahl der Kinder noch die An- oder Abwesenheit eines anderen Elternteils berücksichtigt, weshalb die fragliche Position "Erziehung und Kinderbetreuung" in FAKT2 sich als bundesrechtswidrig erweise (E. 4).

Die zuständige IV-Stelle wird weitere Abklärungen zum...

iusNet AR-SVR 06.10.2022

 

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