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Erwerbsersatz/Mutterschaftsversicherung
Erwerbsersatz/Mutterschaftsversicherung
Der Vaterschaftsurlaub tritt am 1. Januar 2021 in Kraft
Am 27. September 2020 wurde die Volksabstimmung über den Vaterschaftsurlaub mit einer Mehrheit von 60,3% angenommen. Die Gesetzesänderung wird per 1. Januar 2021 in Kraft treten.
Erwerbsersatz/Mutterschaftsversicherung
Beschwerdelegitimation und örtliche Zuständigkeit bei Streitigkeiten über Massnahmen bei Erwerbsausfall im Zusammenhang mit dem Corona-Virus
In diesem zur Publikation vorgesehenen Urteil stellte sich für das Bundesgericht die Frage, ob das BSV bei Streitigkeiten über Massnahmen bei Erwerbsausfall im Zusammenhang mit dem Corona-Virus beschwerdelegitimiert sei. Zudem befasste es sich mit der örtlichen Zuständigkeit im kantonalen Verfahren.
Erwerbsersatz/Mutterschaftsversicherung
Kein Raum für richterliche Lückenfüllung bezüglich Corona-Erwerbsersatz für Selbständigerwerbende
Schematismus bei Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz von Selbständigen genügt Anforderungen von Art. 36 BV hinsichtlich der Einschränkung der Wirtschaftsfreiheit.
Alters- und Hinterlassenenversicherung
Invalidenversicherung
Erwerbsersatz/Mutterschaftsversicherung
Verordnung über die Rechnungslegung der öffentlich-rechtlichen Anstalt des Bundes "compenswiss"
Am 3. November 2021 hat das Eidgenössische Departement des Innern, das Vernehmlassungsverfahren zur Verordnung über die Rechnungslesung der öffentlich-rechtlichen Anstalt des Bundes "compenswiss (Ausgleichfonds AHV/IV/EO)" eröffnet. Die Vernehmlassungsfrist endet am 16. Februar 2022.
Erwerbsersatz/Mutterschaftsversicherung
Parlamentarische Initiative "Mutterschaftsurlaub für hinterbliebene Väter"
Als Umsetzung der parlamentarischen Initiative "15.434 - Mutterschaftsurlaub für hinterbliebene Väter", verabschiedete die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates am 3. Februar 2022 einen Vorentwurf zu den gesetzlichen Änderungen. Die Vernehmlassungsfrist dauert bis zum 24. Mai 2022.
Erwerbsersatz/Mutterschaftsversicherung
Der Begriff "aktuellere Steuerveranlagung" im Kontext der Covid-19-Verordnung Erwerbsausfall
Der Begriff "aktuellere Steuerveranlagung" bezieht sich auf das Jahr 2019, in dem die A. die Einkommensgrenze überschritt, weshalb ihr keine Entschädigung zustand.
Erwerbsersatz/Mutterschaftsversicherung
Ausübung eines Parlamentsmandats ist Arbeit
Weil die Ausübung eines Parlamentsmandats Arbeit ist, endete der Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung vorzeitig, nachdem die Arbeit wieder aufgenommen worden war.
Erwerbsersatz/Mutterschaftsversicherung
Für Erwerbsausfall ist Einkommen massgeblich, das tatsächlich ausbezahlt wird
Die Arbeitgeberin meldete der Ausgleichskasse für ihren Direktor (arbeitgeberähnliche Person) für das Jahr 2020 ein gegenüber den Vorjahren deutlich erhöhtes Einkommen, das auf seinem Kontokorrent gutgeschrieben wurde, und machte einen Anspruch auf Covid-19-Erwerbsersatz geltend.
Erwerbsersatz/Mutterschaftsversicherung
Anknüpfung am entgangenen Lohn beim Erwerbsersatz
Auch bei Personen, die unmittelbar vor dem Einrücken ihre Ausbildung abgeschlossen oder während des Dienstes beendet hätten, ist - wenn glaubhaft gemacht - an den Lohn anzuknüpfen, der durch eine unselbständige Erwerbstätigkeit von längerer Dauer verdient worden wäre.
Erwerbsersatz/Mutterschaftsversicherung
Ausgleichskassen müssen bzgl. Erwerbsersatz hinlänglich informieren
Obwohl die versicherte Person glaubhaft machen konnte, dass sie ohne Militärdienstpflicht eine Erwerbstätigkeit von längerer Dauer aufgenommen hätte, wurde sie den Erwerbstätigen nicht gleichgestellt. Weil aus der versicherten Person aus unterbliebener oder ungenügender Aufklärung kein Rechtsnachteil entstehen darf, kann die Bemessungsgrundlage nachträglich korrigiert werden.
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