Wahlfreiheit bei der Inanspruchnahme von Betreuungs- und Pflegemassnahmen
Hinsichtlich der Inanspruchnahme von Betreuungs- und Pflegemassnahmen besteht Wahlfreiheit. Die beanspruchte Spitex muss dem Spitex-Tarifvertrag nicht beigetreten sein.
Auch bei Personen, die unmittelbar vor dem Einrücken ihre Ausbildung abgeschlossen oder während des Dienstes beendet hätten, ist - wenn glaubhaft gemacht - an den Lohn anzuknüpfen, der durch eine unselbständige Erwerbstätigkeit von längerer Dauer verdient worden wäre.
Rollstuhlunfall nicht kausal auf Unfall zurückzuführen
Weil sich ein Paraplegiker während beinahe 30 Jahren an die paraplegiebedingten körperlichen Einschränkungen gewöhnt hatte und in der Benutzung des Rollstuhls entsprechend geübt war, war der Rollstuhlunfall nicht kausal auf den die Paraplegie verursachenden Unfall zurückzuführen.
Schadenersatz und Genugtuung wegen sicherheitsmangelhafter Maschinen
Weil Schneidpressen den sicherheitstechnischen Anforderungen nicht einmal in Ansätzen genügt und Sicherheitsmängel aufgewiesen haben, haftet eine Arbeitgeberin für die eingetretenen Schäden nach einem Arbeitsunfall.
Weil im Zeitpunkt der Einreichung des Schlichtungsgesuchs ein ausreichender Bezug zur Schweiz bestand, konnte sich ein Staat nicht auf die Immunität von der Gerichtsbarkeit berufen hinsichtlich der Forderungen des Koches seines Botschafters.
Der angestellte Anwalt verletzte seine Treuepflicht krass, indem er für Kundinnen seiner Arbeitgeberin eine von ihm kontrollierte Gesellschaft als Verwaltungsrätin einsetzte.
Staatsanwältin zu Recht nicht zur Wiederwahl ernannt
Das Verhalten einer Staatsanwältin wurde dahingehend bewertet, dass es das Betriebsklima gestört und zu einem Vertrauensverlust geführt hat. Dass sie deshalb nicht zur Wiederwahl ernannt wurde, war daher rechtens.