Rollstuhlunfall nicht kausal auf Unfall zurückzuführen
Rollstuhlunfall nicht kausal auf Unfall zurückzuführen
Rollstuhlunfall nicht kausal auf Unfall zurückzuführen
A. ist seit seinem Unfall im Jahr 1989 Paraplegiker und für die Fortbewegung auf den Rollstuhl angewiesen. Im Jahr 2019 meldete er der Suva, dass er am Tag zuvor beim Rückwärtsfahren mit dem Rollstuhl an der Bettkante hängengeblieben sei. Dabei riss er sich zwei Sehnen im Schultergelenk. Die Suva verweigerte Leistungen wegen fehlender adäquäter Kausalität (Sachverhalt).
Die Vorinstanz hatte erwogen, der Sturz im 2019 nicht mehr hinlänglich der Paraplegie anzulasten sei bzw. nicht hauptsächlich die Rollstuhlabhängigkeit und die damit verbundenen körperlichen Defizite zum Sturz geführt hätten, sondern vielmehr das unerwartete Hängenbleiben an der Bettkante beim Rückwärtsfahren. Die seit 30 Jahren bestehende Paraplegie und die damit einhergehende Rollstuhlabhängigkeit erschienen nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge und nach der allgemeinen Lebenserfahrung nicht geeignet, den Sturz im Jahr 2019 herbeizuführen (E. 7.1).
Das Bundesgericht nahm Bezug auf das Urteil i.S. Biel vom 15. Januar 1919 (E. 6.3) und schützte die Bewertung der Vorinstanz. Aufgrund des langen Zeitraums von beinahe 30 Jahren sei ohne Weiteres davon auszugehen, dass sich A. zwischenzeitlich an die...
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