Durch die Corona-Pandemie steht die Auffangeinrichtung BVG vor besonderen Herausforderungen. Weshalb der Bundesrat eine Botschaft für eine Gesetzesänderung verabschiedet hat, welche dem Bund erlauben soll, für die Auffangeinrichtung bei Bedarf unverzüglich ein unverzinsliches Konto zu eröffnen. Dieser Entwurf wurde nun von der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit am 12. August 2020 einstimmig gutgeheissen.