Die Beschwerdeführerin arbeitete als Portfolio-Managerin bei der Beschwerdegegnerin. Nach ihrem Mutterschaftsurlaub einigten sie sich darauf, dass die Beschwerdeführerin ihre Tätigkeit wieder zu 80% aufnehmen würde. Sie wandte sich an ihren Vorgesetzten und klärte ihn darüber auf, dass sie einige risikobehaftet Fälle betreuen würde, mit dem Wunsch nach Unterstützung. In der darauffolgenden Leistungsbewertung beschien ihr der Vorgesetze mangelnde Organisation. Sie hätte Kollegen früher um Hilfe bitten sollen und ihre Assistentin besser einsetzen sollen. Die Beschwerdeführerin traf sich daraufhin mit der Leiterin der Personalabteilung und teilte ihr mit, dass sie schlecht schlafe, das Baby oft weine und sie ihr Vorgesetzter unter Druck setzen würde. Ein weiteres klärendes Gespräch lehnte sie ab. Kurze Zeit später war sie zu 100% arbeitsunfähig. Eine Analyse ihres Portfolios ergab, dass es qualitativ gleich war, wie die Portfolios der anderen Portfolio-Manager. Im Rahmen einer Massenentlassung wurde der Mitarbeiterin schliesslich gekündigt. Sie wehrte sich gerichtlich dagegen und wollte ihre Stelle behalten.