Parlamentarische Initiative: Teilflexibilisierung des Arbeitsgesetzes und Erhalt bewährter Arbeitszeitmodelle (16.414)
Verlangt ist eine Flexibilisierung des Arbeitsgesetzes für den Dienstleistungssektor, insbesondere in Bezug auf Höchstarbeitszeiten von leitenden oder anderweitig autonom tätigen Angestellten sowie die Berechnung von wöchentlichen Höchstarbeitszeiten bei Jahresarbeitszeit. Die Schutzbedürfnisse in der industriellen und gewerblichen Produktion sollen nicht tangiert werden.
Parlamentarische Initiative: Ausnahme von der Arbeitszeiterfassung für leitende Angestellte und Fachspezialisten (16.423)
Die Initiative schlägt für Arbeitnehmer mit leitender Tätigkeit sowie für Fachspezialisten in vergleichbarer Stellung die Ausnahme von der Pflicht zur Zeiterfassung unter Einführung eines neuen Art. 46a ArG vor.
Der Erholungszweck der Ferien wird vereitelt, wenn der Arbeitnehmer nicht mit Sicherheit davon ausgehen kann, dass der an sich bezahlte Urlaub auch tatsächlich vergütet wird.
Verletzung der Privatsphäre wegen Videoüberwachung (López Ribalda v. Spain [application no. 1874/13])
Die Arbeitgeberin hat bei Überwachung von Arbeitnehmer eine Abwägung der eigenen Interessen gegen diejenige am Schutz der Privatsphäre der Arbeitnehmer vorzunehmen und das mildeste Mittel zu wählen.
Massgebender Referenzrahmen für die Berechnung von Überzeit (4A_207/2017)
Im Gegensatz zur Frage, ob Überzeit angeordnet oder genehmig wurde, ist es bei der Frage nach dem Beweis der tatsächlich geleisteten Stundenanzahl relevant, aus welchem Grund ein Rapport erstellt wurde.
Nachträgliche Geltendmachung von Kompensation von Nachtarbeit
Die mit dem Gesundheitsschutz zusammenhängenden zwingenden Bestimmungen des Arbeitsrechts können nicht unter Berufung auf Art. 2 Abs. 2 ZGB ausgehebelt werden.
Keine Umplatzierung wegen gesundheitlicher Beeinträchtigung möglich - ordentliche Kündigung
Ist ein Arbeitnehmer am Ende seiner Anstellung aufgrund seiner gesundheitlichen Beschwerden von seiner Tätigkeit befreit, kann er trotzdem ferienfähig sein.
Nationalrat heisst Betreuungsurlaub für Eltern kranker Kinder gut
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Der Nationalrat hat in seiner SItzung vom 23. September 2019 dem Bundesgesetz über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenpflege fast in allen Punkten zugestimmt, mit 129 zu 48 Stimmen, bei 7 Enthaltungen. Er spricht sich damit klar für einen gesetzlichen Betreuungsurlaub für erwerbstätige Eltern kranker Kinder und von erwerbstätigen Personen mit kranken Angehörigen aus.
Gemäss BGE 139 III 411 ist das Arbeitsgesetz nicht anwendbar, wenn ein in der Schweiz gelegener Betrieb einen Arbeitnehmer für längere Zeit im Ausland beschäftigt. Unklar und in BGE 4A_403/2018 vom 11. März 2019 offengelassen ist die Frage, wie es sich bei Beschäftigungen von kurzer Dauer, namentlich Dienstreisen, im Ausland verhält.