Wie wirkt sich eine berufsbegleitende Ausbildung auf die Waisenrente aus?
Die quantitative Grenze aus dem AHV-Recht kann nicht eins zu eins auf die berufliche Vorsorge übertragen werden, weil die Waisenrente aus der beruflichen Vorsorge die Situation des Kindes über die reine Deckung des Lebensbedarfs hinaus verbessern soll.
Weil die Vorinstanz das richtige Beweismass angewendet hatte und die Würdigung der Beweise nicht willkürlich war, schütze das Bundesgericht ihren Entscheid.
Aufgrund des persönlichen Vertrauensverhältnisses zwischen einem Treuhänder und seinen Kundinnen und Kunden war das vereinbarte Konkurrenzverbot ungültig.
Rassendiskriminierende Äusserungen sind wichtiger Grund für Kündigung
Rassendiskriminierende Äusserungen stellen eine schwere Pflichtverletzung dar und rechtfertigen die Auflösung des Dienstverhältnisses aus wichtigem Grund.
Obwohl die versicherte Person glaubhaft machen konnte, dass sie ohne Militärdienstpflicht eine Erwerbstätigkeit von längerer Dauer aufgenommen hätte, wurde sie den Erwerbstätigen nicht gleichgestellt. Weil aus der versicherten Person aus unterbliebener oder ungenügender Aufklärung kein Rechtsnachteil entstehen darf, kann die Bemessungsgrundlage nachträglich korrigiert werden.
Keine (indirekte) Altersdiskriminierung hinsichtlich ausgefallener Rentenleistungen
Auch wenn bei der von der Vorinstanz zugesprochenen Entschädigung der Anknüpfungspunkt des Alters der Beschwerdeführerin als eines von vielen möglichen Beurteilungskriterien ausser Acht blieb, lässt sich insgesamt keine Verletzung des Gleichbehandlungsgebots oder des Altersdiskriminierungsverbots ausmachen.
Kündigung wegen langer Arbeitsunfähigkeit rechtens
Wegen einer Operation am rechten Handgelenk war der Beschwerdeführer seit neun Monaten zu 100 % arbeitsunfähig und es war ungewiss, wann er seine Tätigkeit als Hauswart wieder vollumfänglich hätte aufnehmen können, zumal eine weitere Operation mit Ersatz des linken Handgelenks im Raum stand, weshalb die Kündigung wegen mangelnder Eignung nicht willkürlich erschien.
Hat eine Bank ihren Angestellten im Kontext des US-Steuerstreits ausreichend geschützt?
Verhalten des leitenden Angestellten unterbricht den Kausalverlauf, weshalb die Arbeitgeberin nicht für das pflichtwidrige Verhalten einer ihrer Hilfspersonen haftet. Zudem waren weder das missbräuchliche Motiv der Kündigung noch die Voraussetzungen für den Auslagenersatz erstellt.