iusNet Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht

Schlulthess Logo

Resultate für:

0

404 Resultat(e)

Zeugniskorrektur war keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht

Zeugniskorrektur war keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung

Die zivilrechtliche Beschwerde war unzulässig, weil es ihr am Streitwert und der Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung mangelte, und die subsidiäre Verfassungsbeschwerde war, soweit zulässig, unbegründet.
iusNet AR-SVR 12.04.2023

Entschädigung für sexuelle Belästigung bestätigt

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht

Entschädigung für sexuelle Belästigung bestätigt

Die Beschwerdeführerin hatte auf Entschädigung wegen sexueller Belästigung und wegen missbräuchlicher Rachekündigung und auf Ausbezahlung des Ferienlohns geklagt. Für die sexuelle Belästigung gab es einen, für die missbräuchliche Kündigung drei Monatslöhne Entschädigung und der Ferienlohn musste ausbezahlt werden, weil sie während ihrer Arbeitsunfähigkeit keine Ferien beziehen konnte.
iusNet AR-SVR 10.05.2023

Überstunden, Überzeit und Rechtsmissbrauch

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht

Überstunden, Überzeit und Rechtsmissbrauch

Das Schweigen des Beschwerdeführers während der Vertragsabwicklung und das nachträgliche Berufen auf die Schriftform betreffend die Abgeltung von Überstunden wurde im Kontext von stetigen und erheblichen Lohn- und Gratifikationserhöhungen sowie der gelebten Betriebspraxis als rechtsmissbräuchlich eingestuft. Das Gebaren des Beschwerdeführers war hinsichtlich der Überzeit rechtlich irrelevant, weil diese vom zwingenden öffentlichen Arbeitsrecht reguliert wird.
iusNet AR-SVR 18.05.2023

Kündigung erfolgte zur Unzeit

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht

Kündigung erfolgte zur Unzeit

Das Arbeitsverhältnis verlängerte sich bei der Kündigung zur Unzeit entsprechend. In bestimmten Konstellationen muss die Arbeitskraft gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung nicht angeboten werden. Arbeitet man während der Kündigungsfrist 2,5 Tage für ein Konkurrenzunternehmen auf Probe, stellt das keinen Grund für eine fristlose Kündigung dar. Vielmehr steht den Arbeitnehmenden das zu, um eine neue Stelle zu finden.
iusNet AR-SVR 18.05.2023

Einsprache wegen Missbräuchlichkeit der Kündigung, die nicht als Einsprache zu verstehen ist?!

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht

Einsprache wegen Missbräuchlichkeit der Kündigung, die nicht als Einsprache zu verstehen ist?!

Trotz expliziter Einsprache schützte das Bundesgericht eine Auslegung der Vorinstanz nach dem Vertrauensprinzip, wonach die Einsprache nicht als Einsprache, sondern als Opponieren gegen die Kündigungsgründe zu verstehen sei. Der Arbeitnehmer hatte in seiner Einsprache das Ende des Arbeitsverhältnisses definiert, woraus das Bundesgericht einen fehlenden Fortsetzungswillen des Arbeitnehmers ableitete, der mit einer Einsprache angeblich einher gehen müsse.
iusNet AR-SVR 18.05.2023

Das Bundesgericht wandelt betreffend die Anforderungen an eine Einsprache wegen Missbräuchlichkeit der Kündigung weiter auf dogmatischen Irrwegen

Kommentierung
Privates Individualarbeitsrecht

Das Bundesgericht wandelt betreffend die Anforderungen an eine Einsprache wegen Missbräuchlichkeit der Kündigung weiter auf dogmatischen Irrwegen

Trotz expliziter Einsprache schützte das Bundesgericht eine Auslegung von zwei Schreiben des Arbeitnehmers durch die Vorinstanz nach dem Vertrauensprinzip, wonach die Einsprache nicht als Einsprache, sondern als Opponieren gegen die Kündigungsgründe zu verstehen sei. Der Arbeitnehmer hatte in seiner Einsprache das Ende des Arbeitsverhältnisses definiert, woraus das Bundesgericht einen fehlenden Fortsetzungswillen des Arbeitnehmers ableitete, der mit einer Einsprache angeblich einher gehen müsse. Rechtsanwalt MLaw Marc Wohlwend stellt das neueste Urteil des Bundesgerichts betreffend die Anforderungen an eine Einsprache wegen Missbräuchlichkeit der Kündigung in den Kontext der bundesgerichtlichen Rechtsprechung.
Marc Wohlwend
iusNet AR-SVR 18.05.2023

Maximalentschädigung für die Einmischung in die Tätigkeit des CEO

Kommentierung
Privates Individualarbeitsrecht

Maximalentschädigung für die Einmischung in die Tätigkeit des CEO

Um die Höhe der Entschädigung bei einer missbräuchlichen Kündigung wird stets gestritten. Eine diesbezügliche Entschätzung der richtigen Höhe gestaltet sich oft als schwierig, gerade wenn die Instanzen die Sachverhaltselemente unterschiedlich würdigen. Obwohl Arbeitgebende bei leitenden Angestellten ein gesteigertes Interesse an einer Kündigung haben, ist es im BGer Urteil 4A_259/2022 vom 23. Februar 2023 zur Maximalentschädigung für einen CEO gekommen. MLaw Seline Meier beleuchtet die Ansichten der Instanzen und würdigt den ergangenen Entscheid.
Seline Meier
iusNet AR-SVR 24.05.2023

Seiten