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Aufgabe Bewirtungspatent oder Kündigung?

Aufgabe Bewirtungspatent oder Kündigung?

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht

Aufgabe Bewirtungspatent oder Kündigung?

Die Vertragsparteien waren sich uneinig, ob die beschwerdeführende, ehemals arbeitnehmende Person nur das Bewirtungspatent aufgegeben oder gekündigt hatte (Sachverhalt).

Das Bundesgericht beanstandete die Qualifikation durch die Vorinstanz nicht, wonach der Wille für eine Beendigung des Arbeitsverhältnis erkennbar war, obwohl ein formelles Kündigungsschreiben fehlte (E. 3).

iusNet AR-SVR 08.06.2023

 

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