Verlangt ist eine Flexibilisierung des Arbeitsgesetzes für den Dienstleistungssektor, insbesondere in Bezug auf Höchstarbeitszeiten von leitenden oder anderweitig autonom tätigen Angestellten sowie die Berechnung von wöchentlichen Höchstarbeitszeiten bei Jahresarbeitszeit. Die Schutzbedürfnisse in der industriellen und gewerblichen Produktion sollen nicht tangiert werden.