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Motion: Anhebung der AHV-Leistungen für Hörversorgungen (16.3676)

Motion: Anhebung der AHV-Leistungen für Hörversorgungen (16.3676)

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Invalidenversicherung

Motion: Anhebung der AHV-Leistungen für Hörversorgungen (16.3676)

Die Räte haben diese Motion von Ständerat Josef Dittli im September 2017 mit folgendem Inhalt an den Bundesrat überwiesen:

"Der Bundesrat wird beauftragt, die bestehenden Rechtsgrundlagen (Verordnung über die Abgabe von Hilfsmitteln durch die Altersversicherung SR 831.135.1) gemäss folgenden Grundsätzen anzupassen: Ist für Personen mit Hörminderungen im AHV-Alter eine notwendige Hörversorgung auf beiden Ohren medizinisch indiziert, ist ein Pauschalbetrag für eine Versorgung auf beiden Ohren zu gewähren. Dieser soll - wie bei den andern Hilfsmitteln der AHV - 75 Prozent des Betrages der IV entsprechen. Der Kostenbeitrag der IV für eine Versorgung beider Ohren entspricht 1650 Franken, jener der AHV soll daher 1237.50 Franken betragen."

Hintergrund: Heute bezahlt die AHV maximal eine Pauschale von CHF 630 für ein Ohr, während die IV bis zu CHF 1650 (für beide Ohren) bezahlt. Die AHV-Pauschale soll auf drei Viertel des IV-Niveaus angehoben werden. Es bleiben aber weiterhin Unterschiede zur IV. Reparaturen werden auch künftig keine vergütet und die...

iusNet AR-SVR 09.10.2017

 

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