Erhöhte Fürsorgepflicht älterer Mitarbeitenden weiter relativiert
Obwohl die Arbeitnehmerin kurz vor der Pensionierung stand und die Arbeit stets zur vollen Zufriedenheit ausfiel, war die Kündigung nicht missbräuchlich.
Weil nur die Hepatitis-B-Impfung Vertragsbestandteil war, wurden die weiteren Basisimpfungen per Weisung verlangt. Weil das Weisungsrecht rechtsungleich ausgeübt wurde, war die Kündigung nach den verweigerten Basisimpfungen missbräuchlich.
Weil Abschreibungsbeschlüsse Endentscheide sind, hätte die Vorinstanz auf die dagegen erhobene Berufung eintreten müssen. Die Einordnung des Bonus als unechte Gratifikation wurde geschützt.
Schaden aus nicht abgeschlossener "bel étage" verjährt nach fünf Jahren
Das Bundesgericht setzte sich u.a. mit der Verjährung auseinander im Zusammenhang mit einer "bel étage"-Versicherung. Die Arbeitgeberin hatte es unterlassen, die Versicherung für den Arbeitnehmer abzuschliessen, weshalb letzterem ein Schaden von CHF 614'707.50 entstand.