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Privates Individualarbeitsrecht
Privates Individualarbeitsrecht
Vergleichsgespräche im Zivilprozess sind nicht öffentlich
In einem zur Publikation vorgesehenen Urteil hat sich das Bundesgericht mit der Frage befasst, ob die Vorinstanz eine akkreditierte Journalistin zu Recht von der Teilnahme an Vergleichsgesprächen vor dem Arbeitsgericht Zürich ausgeschlossen hat.
Privates Individualarbeitsrecht
Erwerbsersatz/Mutterschaftsversicherung
Referendum gegen Vaterschaftsurlaub ist zustande gekommen
- aktualisiert -
Mit 54489 gültigen Unterschriften ist das Referendum gegen die Änderung vom 27. September 2019 des Bundesgesetzes über den Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft (Erwerbsersatzgesetz, EOG) zustande gekommen.
Privates Individualarbeitsrecht
Massgeblichkeit der Kausalität zwischen Fürsorgepflichtverletzung und Krankheit
Die wiederholte Ermahnung, der Beschwerdeführer solle über Mittag in die Pause stempeln, wurde durch Zeugen bestätigt. Deshalb war es auch zulässig, für Arbeitstage, an denen der Beschwerdeführer am Mittag nicht eine ganze Stunde ausgestempelt hatte, die entsprechende Differenz von der erfassten Arbeitszeit abzuziehen. Die ansonsten noch geltend gemachten Überstunden, deuteten nicht auf eine krankmachende Überforderung hin.
Privates Individualarbeitsrecht
Zur Beendigung von Kettenarbeitsverträgen
Die Abgeltung von Ferien durch Lohn ist nur in sehr begrenzten Ausnahmefällen möglich. Wird sie in den Lohnausweisen nicht ausdrücklich ausgewiesen, entfaltet die Vereinbarung keine Wirkung. Dies gilt unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer ein ausgeprägtes Verständnis für Zahlen und Ökonomie hat oder nicht.
Privates Individualarbeitsrecht
Ein Unternehmen foutierte sich jahrelang um die Gesundheit seiner Mitarbeitenden. Die Kündigung des in der Folge erkrankten Arbeitnehmers ist aber nur dann missbräuchlich, wenn er den Beweis erbringt, dass seine Arbeitgeberin wusste, dass die Krankheit durch ihre Fürsorgepflichtverletzung hervorgerufen wurde. Wie kommt es zu einem solch eigenartigen Entscheid?
Privates Individualarbeitsrecht
Weitere Präzisierungen zum Bonus
Das Bundesgericht bestätigt seine bisherige Rechtsprechung, wonach im Falle von Boni drei Zuordnungen möglich sind: i) Lohn (eventuell. variabel), ii) Gratifikation, auf die Anspruch besteht, iii) Gratifikation, auf die kein Anspruch besteht. Die grundsätzlich freiwillige Gratifikation bleibt jedoch nur dann eine freiwillige Sondervergütung, wenn sie akzessorisch ist. Bei sehr hohen Einkommen entfällt die Akzessorietätsprüfung.
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Krankentaggeldversicherung - Frist für Berufswechsel
Aus Sicht des Bundesgerichts genügt es für Ansetzung der Übergangsfrist für den Berufswechsel nicht, wenn blosse eine Leistungseinstellung angekündigt wurde. Als Beweismass für das Vorliegen einer Beeinträchtigung genügt die überwiegende Wahrscheinlichkeit. Diese ist bei einem chronischen Fussleiden, das regelmässig in Halbjahresabständen geprüft und durch alle behandelnden Ärzte bestätigt wird, gegeben. Eine zumindest teilweise Unmöglichkeit der Tätigkeit als Dogwalkerin ist anzunehmen, so wie es aber auch zulässig ist, anzunehmen, dass eine 100% Arbeitsfähigkeit bei einer sitzenden oder wechselbelastenden Tätigkeit möglich ist.
Privates Individualarbeitsrecht
Anzeigepflicht bei Krankentaggeldversicherungen
Entsprechend konstanter Rechtsprechung des Bundesgerichts wird bei verletzter Anzeigepflicht gemäss Art. 6 Abs. 3 VVG der Kausalitätsbegriff zwischen verschwiegener und aktueller Krankheit weit gefasst. Bei verschwiegenem rezidivierendem Burnout-Syndrom und erneutem Burnout wurde die Rückerstattungspflicht der Leistungen bejaht.
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Auflösung eines befristeten Arbeitsverhältnisses - Dauer der Kündigungsfrist
Ein befristetes Arbeitsverhältnis kann einseitig nur mittels fristloser Kündigung beendet werden. Das Bundesgericht bestätigt, dass die Rechtsnatur der Entschädigung Art. 337c Abs. 3 OR dieselbe Rechtsnatur wie Art. 336a OR aufweist.
Arbeitsschutzrecht
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Arbeitszeitflexibilisierung: weitere Abklärungen zu Änderungen im Arbeitsgesetz
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) hat mitgeteilt, dass die Beratung ihres Entwurfs zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative 16.414 ausgesetzt werde. Als Grund werden weitere nötige Abklärungen zu alternativen Möglichkeiten der Umsetzung angegeben.
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