24-Stunden-Betreuung: "Nur" Zweiparteienverhältnisse von ArG ausgenommen
24-Stunden-Betreuung kann nur dann Arbeit "in privaten Haushaltungen" sein, wenn das Vertrags- ein Zweiparteienverhältnis ist. Nur in diesen Fällen rechtfertigen die besondere Vertrauensbeziehung und der Schutz der Privatsphäre eine Ausnahme vom Geltungsbereich des Arbeitsgesetzes.
Ferien- und Feiertagsanteil auch im summarischen Verfahren in die KAE einzuberechnen
Bei der Bemessung der Kurzarbeitsentschädigung im summarischen Abrechnungsverfahren für Mitarbeitende im Monatslohn sind wegen der Rechtsgleichheit Ferien- und Feiertagsanteile miteinzuberechnen.
Auswirkungen der Krankheit auf Leistungseinschränkung müssen belegt werden
Da nicht substanziiert dargelegt wird, aus welchen medizinisch-psychiatrischen Gründen die erhobenen Befunde das funktionelle Leistungsvermögen und die psychischen Ressourcen in qualitativer, quantitativer und zeitlicher Hinsicht zu schmälern vermögen, war der Beweis einer rechtlich relevanten Arbeitsunfähigkeit anhand der Indikatoren des strukturierten Beweisverfahrens nicht erbracht.
Kein gerichtlich durchsetzbarer Anspruch auf Wiedererwägung
Auf eine Beschwerde, die sich gegen eine Verfügung richtet, mit der auf ein Wiedererwägungsgesuch nicht eingetreten worden ist, kann nicht eingetreten werden, weshalb das Gericht nicht zum Eintreten verpflichten kann.
Um Rechtsungleichheiten bei den kurzfristigen Anpassungen der Anspruchsvoraussetzungen im Bereich der KAE aufzufangen, fingierte das Seco unter betimmten Voraussetzungen den Gesuchseingang auf den 17. März 2020.
Unfallversicherungsrechtlicher Schutz von Werkstudierenden bleibt schwach
Unechte Lücke bezüglich Werkstudierenden kann nicht geschlossen werden. Arbeitnehmerinnen, die wegen einer Weiterbildung einen geringeren versicherten Verdienst haben, fallen nicht unter Art. 24 Abs. 3 UVV. Diese Bestimmung ist ausschliesslich auf (Grund-)Auszubildende anzuwenden.
Kantonsbeiträge auch für Übergangsfälle 2011/2012 geschuldet
Der Kanton Zürich hat betreffend die Übergangsfälle 2011/2012 anteilsmässige Kantonsbeiträge zu leisten basierend auf der jeweiligen Fallpauschale nach SwissDRG, wobei die auf das Jahr 2012 entfallenden Aufenthaltstage pro rata temporis zu berücksichtigen sind.
Studienreise nach Barcelona führt zu Kündigung eines Lehrers
Wenn ein Lehrer zwei Schülerinnen in einen Nachtclub mitnimmt, eine Flasche Vodka bestellt und alle im selben Bett schlafen, wobei eine von ihnen betrunken war, rechtfertigt das die Entlassung des Lehrers.
Persönlichkeit einer Whistleblowerin ausreichend geschützt
Weil die Beschwerdeführerin darauf verzichtet hat, die Vertrauensgruppe anzurufen, die speziell für den Schutz der Persönlichkeit zuständig ist, kann sich eine Arbeitnehemrin sich nicht in gutem Glauben über einen mangelnden Schutz ihrer Persönlichkeit beschweren.