Fiktion der KAE-Anmeldung rechtens
Fiktion der KAE-Anmeldung rechtens
Fiktion der KAE-Anmeldung rechtens
Im Zusammenhang mit der Fussballclub A. AG war unklar, ab wann der Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung bestand (Sachverhalt).
Grundsätzlich kann der Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung auch im Anwendungsbereich der COVID-19-Verordnung Arbeitslosenversicherung erst ab der Anmeldung (ex nunc) entstehen. Es war nach Inkrafttreten von Art. 8b COVID-19-Verordnung Arbeitslosenversicherung während einer angemessenen Nachfrist möglich, Ansprüche auch rückwirkend geltend zu machen. Das Seco hat eines raschen und unbürokratischen Verfahrens Willen unter bestimmten Voraussetzungen für verspätete Anmeldungen die Fiktion eines Gesuchseingangs am 17. März 2020 aufgestellt. Die Weisung des Seco lasse eine dem Einzelfall angepasste und gerecht werdende Auslegung der anwendbaren Verordnungsbestimmungen zu und gewährleiste eine rechtsgleiche Behandlung (E. 4).
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