In diesem zur Publikation vorgesehenen Urteil befasste sich das Bundesgericht mit der Frage, ob die Gemeinsame Einrichtung KVG die Behandlungskosten für eine in Dubai erfolgte Knieuntersuchung einer in der Schweiz wohnhaften niederländischen Staatsangehörigen, die eine niederländische Altersrente bezieht, übernehmen muss.