Nicht selten werden in der Praxis Arbeitsverträge geschlossen, welche der Arbeitgeberin Rechte einräumen, die nicht durchsetzbar sind. Der vorliegende Artikel greift das Beispiel von Vereinbarungen über die Rückzahlung von Ausbildungskosten auf, die durch Teilnahme an unternehmens- resp. betriebsspezifischen Schulungen anfallen. Die Arbeitnehmerin sieht sich durch solche Vereinbarungen bei oder nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit hohen Rückforderungssummen konfrontiert. Sind solche Rückzahlungsvereinbarungen rechtlich durchsetzbar? Wie so oft ist die Antwort auf Fragen dieser Art: «Es kommt darauf an».