Das Bundesgericht setzte sich in diesem in 3er Besetzung ergangenen Urteil mit der Frage auseinander, ob die Rechtsprechung betreffend Rentenrevision bei invalidenversicherungsrechtlichem Statuswechsel seit dem EGMR-Urteil Di Trizio auch auf Fälle anwendbar ist, bei denen ein Wechsel von vollzeitlicher Erwerbstätigkeit auf eine vollzeitige Tätigkeit im Haushaltsbereich erfolgt.