Eine Observation ergab, dass ein IV-Rentner, der eine volle IV-Rente bezog, als Geschäftsführer einer Autogarage tätig war. Er wurde wegen gewerbsmässigen Betrugs, des versuchten Betrugs und der Urkundenfälschung zu einer Freiheitsstrafe von 36 Monaten verurteilt. Die IV-Stelle forderte die zu Unrecht bezogenen Leistungen zurück.