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Privates Individualarbeitsrecht
Privates Individualarbeitsrecht
Rückforderung von Arbeitslosentaggeldern
Ein in der Tourismusbranche tätiger Arbeitgeber kündigt seinem Arbeitnehmer gestützt auf Art. 31 Abs. 1 OR wegen des vom Kanton verhängten Tätigkeitsverbots aufgrund der Covid19-Pandemie.
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Lohndiskriminierung aufgrund des Geschlechts
Wird eine Frau mit gleichwertigen Qualifikationen für gleichartige Arbeit zu einem tieferen Lohn als ihre männlichen Arbeitskollegen eingestellt, liegt sehr wahrscheinlich eine unzulässige Lohndiskriminierung aufgrund des Geschlechts vor (Art. 3 GlG und Art. 8 Abs. 3 BV).
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Verkaufsziele nicht erreicht
Die Kündigung wegen mangelhafter Leistung war gerechtfertigt.
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Nichtigkeit der Kündigung
Die Klägerin wollte die Nichtigkeit der Kündigung feststellen lassen, da diese zur Unzeit erfolgte bzw. missbräuchlich war.
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Nachforderungen aus Arbeitsvertrag bei In-House-Pflege
E. arbeitete als In-House-Pflegerin bei einer 90-jährigen Pflege- und Betreuungsbedürftigen von 2013 bis 2019. E. machte verschiedene Nachforderungen geltend.
Privates Individualarbeitsrecht
Der gekündigte Arbeitnehmer führte Beschwerde wegen missbräuchlicher Kündigung und machte verschiedene Forderungen geltend. Der Arbeitgeber bestritt den missbräuchlichen Charakter der Kündigung, da der Arbeitnehmer die Produktionsziele nicht erreicht habe.
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Missbräuchliche Kündigung?
Eine Angestellte wurde mit der Begründung entlassen, sie hätte über mehr als zwei Jahre hinweg bewusst falsche Angaben zu ihren Reisekosten gemacht und interne Regelungen zur Kostenerstattung systematisch umgangen.
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Rechtmissbräuchliche Geltendmachung des Anspruchs auf Überstundenentschädigung
Im Urteil 4A_304/2021 vom 10. März 2023 setzte sich das Bundesgericht mit der Frage der rechtmissbräuchlichen Geltendmachung von Überstunden- und Überzeitentschädigungen auseinander. Es erachtete die Geltendmachung der Überstundenentschädigung trotz fehlender gültiger Wegbedingung derselben als rechtsmissbräuchlich, während es die vom Arbeitnehmer verlangte Überzeitentschädigung guthiess. Weshalb das Bundesgericht die Frage nach dem Rechtsmissbrauch für Überstunden und Überzeit unterschiedlich beantwortete, wird in der Kommentierung näher beleuchtet.
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Rechtmissbräuchliche Geltendmachung des Anspruchs auf Überstundenentschädigung
Ein Arbeitnehmer erhielt während seines Arbeitsverhältnisses erstmals im Januar 2011, dann im August 2011 und danach jährlich im März jeweils zum Teil substanzielle Lohnerhöhungen. Sein Lohn stieg innerhalb von fünf Jahren insgesamt um 50%. Auch die regelmässig ausgerichteten Gratifikationen nahmen jährlich erheblich zu.
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Alkoholprobleme am Arbeitsplatz
Aufgrund eines Alkoholproblems, das sich auf die Arbeit der Arbeitnehmerin auswirkte, sprach die Arbeitgeberin am 11. September 2018 eine Verwarnung aus, in der sie mit der Kündigung drohte, falls die Arbeitnehmerin erneut betrunken am Arbeitsplatz erscheinen sollte. Am 12. oder 13. September 2018 entschied sich die Arbeitgeberin der Arbeitnehmerin zu kündigen und teilte ihr diese Absicht mit. Die Arbeitgeberin kündigte der Arbeitnehmerin am 1. November 2018 ordentlich per Brief.
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