In diesem zur Publikation vorgesehenen Urteil hatte sich das Bundesgericht mit einem Revisionsbegehren einer versicherten Person zu befassen, die geltend gemacht hatte, dass das psychiatrische Gutachten, gestützt auf welches ihr Leistungsanspruch aberkannt wurde, in einem Institut erstellt worden war, dem wegen Mängeln bei der Erstellung von mehreren Gutachten für drei Monate die Betriebsbewilligung entzogen worden war.