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Unregelmässigkeiten in einem Begutachtungsinstitut führen zur Unverwertbarkeit eines psychiatrischen Gutachtens

Unregelmässigkeiten in einem Begutachtungsinstitut führen zur Unverwertbarkeit eines psychiatrischen Gutachtens

Rechtsprechung
Invalidenversicherung

Unregelmässigkeiten in einem Begutachtungsinstitut führen zur Unverwertbarkeit eines psychiatrischen Gutachtens

In diesem zur Publikation vorgesehenen Urteil hiess das Bundesgericht das Revisionsbegehren einer versicherten Person gut, die geltend gemacht hat, dass das psychiatrische Gutachten, gestützt auf welches ihr Leistungsanspruch aberkannt wurde, in einem Institut erstellt worden war, dem wegen Mängeln bei der Erstellung von mehreren Gutachten für drei Monate die Betriebsbewiligung entzogen worden war.

Dem Begutachtensinstitut wurde die Bewilligung entzogen, weil der medizinische Verantwortliche Gutachten abgeändert und unterzeichnet hatte, ohne dass er die Exploranden je gesehen hätte und ohne dass die beteiligten Gutachter eingewilligt hätten. Laut Bundesgericht reicht es, wenn das für vorliegenden Fall massgebliche Gutachten in einem Zeitraum erstellt wurde, in dem der medizinische Verantwortliche eigenmächtig Gutachten modifiziert hatte. Ob das fragliche Gutachten als solches ebenfalls Unregelmässigkeiten aufweist, ist nicht erforderlich. Allein aufgrund der Tatsache, dass es im gleichen Zeitraum erstellt wurde, kann es nach der Rechtsprechung nicht als Grundlage zur Beurteilung von Leistungsansprüchen dienen.

iusNet AR-SVR 22.10.2018

 

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