Gutachterliche Arbeitsfähigkeitsschätzungen und invaliditätsfremde Faktoren
Gutachterliche Arbeitsfähigkeitsschätzungen und invaliditätsfremde Faktoren
Gutachterliche Arbeitsfähigkeitsschätzungen und invaliditätsfremde Faktoren
In diesem in 5er-Besetzung ergangenen Anwendungsfall stellte das Bundesgericht fest, dass das von der Vorinstanz eingeholte Gutachten den rechtsprechungsmässigen Vorgaben nicht entspricht und betonte insbesondere, dass dieses zwingend auch in Bezug auf psychosoziale und soziokulturelle Umstände und die Frage, ob davon psychiatrisch unterscheidbare Befunde vorliegen, schlüssig sein muss.
Es fasste in E. 2.2 seine bisherige Rechtsprechung zu den Vorgaben an ein der Indikatorenpraxis entsprechenden Gutachten zusammen und führte aus, dass sich neben den durch den Rechtsanwender zu prüfenden allgemeinen beweisrechtlichen Vorgaben (BGE 134 V 231 E. 5.1 S. 232; 125 V 351 E. 3a S. 352 mit Hinweis) aus BGE 141 V 281 Folgendes ergebe: Die ärztliche Arbeitsfähigkeitsschätzung, zumindest ohne einlässliche Befassung mit den spezifischen normativen Vorgaben und ohne entsprechende Begründung, kann zwar den rechtlich geforderten Beweis des Vorliegens einer Erwerbsunfähigkeit (Art. 7 Abs. 2 ATSG) nicht erbringen, weil sie weitgehend vom Ermessen des medizinisch-psychiatrischen Sachverständigen abhängt. Die medizinische Einschätzung der Arbeitsfähigkeit ist aber eine wichtige Grundlage...
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