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Öffentliches Personalrecht
Öffentliches Personalrecht
Sportlehrer muss Anwaltskosten selbst bezahlen
Obwohl sich die Vorwürfe der sexuellen Belästigung nicht erhärteten, musste der öffentlich Bedienstete die Kosten für die Verteidigung, die in der Administrativuntersuchung angefallen waren, selbst bezahlen. Die kantonalgesetzlichen Voraussetzungen waren nicht erfüllt, was im Ergebnis nicht zu Willkür führte.
Privates Individualarbeitsrecht
Öffentliches Personalrecht
Beschwerde gegen Testpflicht für ungeimpftes Gesundheitspersonal im Kanton Tessin abgewiesen
Das Bundesgericht weist die Beschwerde gegen den (inzwischen aufgehobenen) Beschluss des Tessiner Staatsrats zur Corona-Testpflicht für ungeimpftes Personal in Gesundheits- und Sozialeinrichtungen ab. Der Eingriff in die Grundrechte der betroffenen Personen ist aufgrund der seinerzeitigen Situation als verhältnismässig zu erachten.
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Einreihung und Besoldung nicht zu beanstanden
Die Einreihung und Besoldung einer Lehrperson für integrative Förderung (IF) war nicht zu beanstanden.
Öffentliches Personalrecht
Änderung des Pflichtenhefts anfechtbar?
Nur wenn die Änderung des Pflichtenhefts auf eine Gesetzsänderung zurückzuführen ist, wird die Rechtsstellung der Betroffenen tangiert und liegt eine anfechtbare Verfügung vor.
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Fehlende Effizienz führt zu Kündigung
Die ordentliche Kündigung war gerechtfertigt, und weil der Grundsatz der Wahrheit jenem des Wohlwollens vorgeht, kann im Arbeitszeugnis nicht "zu unserer vollen Zufriedenheit" stehen.
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Rechtsgrundlage sah keinen Anspruch auf Beizug externer Person vor
Weil die OHarc/MobV FR unter vorliegenden Umständen keinen Anspruch vorsah, an eine externe Person zu gelangen, hätte A. das Angebot zum Gespräch mit der Leiterin der Personalabteilung annehmen müssen.
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Kündigung während Probezeit rechtens
Die Beendigung des Dienstverhältnisses während der Probezeit bedarf keines besonderen Grundes, weshalb sie vorliegend rechtens war.
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Besoldung der Genfer Sportlehrpersonen umstritten
Weil sich die Vorinstanz mit einer Rüge betreffend die Rechtsgleichheit nicht auseinandergesetzt hatte, schickte das Bundesgericht zur erneuten Prüfung an die kantonale Behörde zurück.
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Zwei grosse Änderungen im Anstellungsverhältnis des Kantons Zürich
Per 1. Oktober 2022 haben zwei zentrale Institute des Personalrechts des Kantons Zürich wesentliche Änderungen erfahren. Einerseits wurde das Verfahren der Kündigung bei mangelhafter Leistung und unbefriedigendem Verhalten verschlankt und andererseits wurden die Ansprüche auf Abfindung bei unverschuldeter Entlassung reduziert.
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Liegt "Konversion" der Kündigung in eine Entlassung altershalber vor?
Weil es sich um einen vorsorgerechtlichen Anspruch handelte, den der Beschwerdeführer geltend machen wollte, durfte das Bundesgericht im personalrechtlichen Verfahren offen lassen, ob die Vorinstanz die Rechtsgrundlagen bundesrechtskonform herangezogen hatte.
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