Besoldung der Genfer Sportlehrpersonen umstritten
Besoldung der Genfer Sportlehrpersonen umstritten
Besoldung der Genfer Sportlehrpersonen umstritten
Die association genevoise des maîtres et maîtresses d'éducation physique (AGMEP) wehrte sich erfolgreich gegen die Einstufung durch das Amt für Staatspersonal des Kantons Genf. Nun musste dieses nachbessern. Die AGMEP focht die neue Einstufung wieder an (Sachverhalt).
Gerügt wurde von der AGMEP u.a., dass das Ausbildungskriterium fälschlicherweise der Stufe L statt der Stufe M zugeordnet worden sei, obwohl seit Beginn des Studienjahrs 2013 für die Berufung ein Bachelor-Abschluss plus ein DAS von 3 Semestern erforderlich war, wofür grundsätzlich eine Einstufung auf Niveau M vorgesehen war. Das Kantonsgericht hatte diese Rüge nicht entschieden und sich mit der Feststellung begnügt, dass der gleiche Ausbildungsstand nicht zwangsläufig zu der gleichen Funktionsklasse führen würde. Weil das möglicherweise der entscheidende Punkt für den Ausgang des Rechtsstreits wäre, stellte sich die Beschwerde in diesem Punkt als begründet heraus und das Bundesgericht schickte den Fall zur erneuten Prüfung und Entscheidung an die kantonale Behörde zurück (E. 7.4).
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