Das Bundesgericht hatte sich in seinem Urteil 4A_368/2023 vom 19. Januar 2024 mit der Missbräuchlichkeit einer ordentlichen Kündigung zu befassen. Dieser war eine interne Untersuchung vorausgegangen, die durch den Vorwurf von sexuellen Belästigungen ausgelöst wurde. Dabei hielt das Bundesgericht fest, dass strafprozessuale Garantien in internen Untersuchungen nicht zur Anwendung gelangen.