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rechtliches Gehör

Zusammenlegung von Teilzeitpensen in der Verwaltung

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht
Hat eine Gemeinde kleine Pensen und Teilzeitarbeit jahrelang zugelassen, ist bei Zusammenlegung zu Vollzeitstellen die sachliche Notwendigkeit für die Abkehr von dieser Praxis zu belegen. Daran sind hohe Anforderungen zu stellen.
iusNet AR-SVR 27.10.2017

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