iusNet Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht

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Observation

Observationsergebnisse der Haftpflichtversicherung in IV-Verfahren verwertbar

Rechtsprechung
Invalidenversicherung
Observationsergebnisse (den öffentlich frei einsehbaren Raum betreffend) der Haftpflichtversicherung sind (im Zusammenspiel mit einer erneuten medizinischen Begutachtung) verwertbar.
iusNet AR-SVR 21.10.2021

Inkrafttreten der Gesetzes- und Verordnungsgrundlagen für die Überwachung von Versicherten am 1. Oktober 2019

Gesetzgebung
Allgemeines Sozialversicherungsrecht (ATSG)
Sozialversicherungen dürfen ab dem 1. Oktober 2019 Observationen von Versicherten durchführen. Das Bundesgericht hat drei Beschwerden abgewiesen, die gegen die Volksabstimmung vom November 2018 eingereicht worden waren. Die angepassten Rechtsgrundlagen im ATSG und ATSV können anfangs Oktober in Kraft treten.
iusNet AR-SVR 02.09.2019

Beurteilung der Pflicht zur Leistung von Krankentaggeldern einzig gestützt auf Observationsergebnisse

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht
Grundsätzlich darf auch bei der Frage nach der Pflicht zur Zahlung von Krankentaggeldleistungen nicht allein auf die Observationsergebnisse abgestützt werden. Vielmehr sind diese durch einen Arzt oder eine Ärztin zu beurteilen, um festzustellen, ob die Krankheit bzw. Arbeitsunfähigkeit besteht. Im vorliegenden Fall kann dieser Grundsatz nicht strikt angewendet werden, weil sich diese Beurteilung bei Ausbleiben der Befragung des Versicherten auf zu allgemein gehaltene und nachgeschobene Arztzeugnisse abstützen müsste.
iusNet AR-SVR 27.07.2019

Parlamentarische Initiative: Gesetzliche Grundlage für die Überwachung von Versicherten (16.479)

Gesetzgebung
Allgemeines Sozialversicherungsrecht (ATSG)
National- und Ständerat stimmen der neuen Gesetzesvorlage zu. Observationen durch Versicherungsdetektive sollen ohne richterliche Genehmigung erfolgen.
iusNet AR-SVR 22.03.2018

Parlamentarische Initiative: Gesetzliche Grundlage für die Überwachung von Versicherten (16.479)

Gesetzgebung
Invalidenversicherung
Die IV und andere Versicherungsträger sollen in Zukunft Instrumente und Werkzeuge zur Observation von Leistungsbezügern erhalten, die den Anforderungen des EGMR entsprechen und für deren Einsatz durch Abänderung des ATSG eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden soll. Der Ständerat hat die von der Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-SR) erarbeitete Vorlage in leicht abgeänderter Form mit 32 zu 8 Stimmen bei einer Enthaltung am 14. Dezember 2017 angenommen.
iusNet AR-SVR 14.12.2017

Grenzenlose Observation? (8C_570/2016)

Rechtsprechung
Unfallversicherung
Allgemeines Sozialversicherungsrecht (ATSG)
Der vorliegende Entscheid aus der Unfallversicherung reiht sich ein in die "Observationspraxis" des Bundesgerichts in der Nachfolge des Vukota-Bojić-Urteils des EGMR. Das Bundesgericht lässt die Verwertung von Observationsergebnissen zu, die von einem Detektiv unter Vorspiegelung einer Familienreise bei der Überwachung der Versicherten in dem von ihr betriebenen Gästehaus gewonnen wurden. Die Grenze bilden Überwachungsmassnahmen im Gebäudeinnern.
iusNet AR-SVR 10.12.2017

Parlamentarische Initiative: Gesetzliche Grundlage für die Überwachung von Versicherten (16.479)

Gesetzgebung
Allgemeines Sozialversicherungsrecht (ATSG)
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-SR) hat einen neuen Gesetzesentwurf für die konsequente Missbrauchsbekämpfung beim Bezug von Sozialversicherungen beschlossen. Der sogenannte Observationsartikel soll nun der vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) geforderten klareren gesetzlichen Grundlage entsprechen.
iusNet AR-SVR 30.10.2017

Private Observationen durch (Haftpflicht-)Versicherer sind StPO-widrig (1B_75/2017, zur Publikation bestimmt)

Rechtsprechung
Krankenversicherung -­ Krankentaggeld
Private Observationen sind in der StPO nicht vorgesehen und daher unzulässig. Ergebnisse privater Observationen können aber dennoch ausnahmsweise verwertbar sein (Art. 141 Abs. 2 StPO).
iusNet AR-SVR 18.09.2017

Überwachung von Arbeitnehmenden und Versicherten - transparente Regeln statt Ad-hoc-Observationen

Kommentierung
Privates Individualarbeitsrecht
Öffentliches Personalrecht
Internationales Arbeitsrecht
Allgemeines Sozialversicherungsrecht (ATSG)
Invalidenversicherung
Unfallversicherung
Internationales Sozialversicherungsrecht
Die Überwachung von Arbeitnehmenden und die Observation von Versicherten sind unabhängig von der Schwere der im Raum stehenden Vorwürfe grundsätzlich unzulässig, wenn sie ohne klare Grundlage in der Rechtsordnung ad hoc erfolgen. Dieser Grundsatz stärkt die Transparenz und Voraussehbarkeit der Datenbearbeitung und setzt einer Verwertung illegal erhobener Beweise enge Grenzen. Die jüngste Bundesgerichtspraxis nimmt diesen Grundsatz auf, schwächt ihn aber über die "Hintertür des Einzelfalls" allzu stark ab, worunter Grundanliegen des Rechts und des Datenschutzes leiden.
Philipp Egli
iusNet AR-SVR 12.09.2017

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