iusNet Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht

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Koordination

Nationale Bestimmungen dürfen die Personenfreizügigkeit nicht beeinträchtigen

Rechtsprechung
Der EuGH beantwortete die zwei zur Vorabentscheidung vorgegelten Fragen dahingehend, dass das Entgelt der letzten Beschäftigung die Berechnungsgrundlage darstelle, für die Beitragsdauer aber auch Beschäftigungen in anderen Vertragsstaaten heranzuziehen sind, und es unbeachtlich sei, ob das Entgelt während des oder im Anschluss an den Arbeitsvertrag ausbezahlt wird.
iusNet AR-SVR 11.08.2020

Einsprachelegitimation des zweiten Unfallversicherers bei Doppelbeschäftigungsverhältnissen

Kommentierung
Unfallversicherung
Allgemeines Sozialversicherungsrecht (ATSG)
Das Bundesgericht beschäftigte sich in diesem zur Publikation vorgesehenen Urteil mit der besonderen Konstellation, dass eine Versicherte zum Unfallzeitpunkt zwei Beschäftigungen im Teilzeitpensum ausübte. Die Anwendung der betreffenden Koordinationsnorm führte dazu, dass der im geringen Masse betroffene Unfallversicherer ausschliesslich über den Umfang der Leistungen bestimmte, diese jedoch zum grösseren Teil zulasten des anderen Versicherers gingen. Strittig war die Rechtsmittelbefugnis des zweiten Unfallversicherers. Das Bundesgericht bestätigte eine solche aufgrund der Bindungswirkung zum verfügenden Leistungsträger.
Alain Blum
iusNet AR-SVR 24.03.2018

Koordination Arbeitslosen- und Krankentaggeldversicherung (4A_42/2017, zur Publikation bestimmt)

Rechtsprechung
Krankenversicherung -­ Krankentaggeld
Arbeitslosenversicherung
Taggelder einer Krankentaggeldversicherung nach VVG werden auch dann von der Arbeitslosenentschädigung abgezogen, wenn der Krankentaggeldversicherer seine Leistungspflicht bestreitet und daher vorerst keine Leistungen erbringt. In einer solchen Konstellation greift also die Koordinationsnorm nach Art. 28 Abs. 2 AVIG und geht anderweitigen Anordnungen in den AVB vor.
iusNet AR-SVR 14.02.2018

Rechtsmittelbefugnis zweier Unfallversicherer untereinander (8C_396/2017, zur Publikation bestimmt)

Rechtsprechung
Allgemeines Sozialversicherungsrecht (ATSG)
Unfallversicherung
Das Bundesgericht hatte zu beurteilen, unter welchen Voraussetzungen ein Unfallversicherer gegen die Verfügung eines anderen Unfallversicherers Einsprache erheben kann. Konkret ging es um eine Versicherte, die über zwei Arbeitgeber bei verschiedenen Versicherern unfallversichert war und einen Nichtberufsunfall erlitt. In dieser Konstellation kann der mitbeteiligte Unfallversicherer gegenüber der Verfügung des gemäss Art. 99 Abs. 2 UVV fallführenden Unfallversicherer Einsprache erheben.
iusNet AR-SVR 13.02.2018