Am Donnerstag, 13. April 2023 eröffnete das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) das Vernehmlassungsverfahren für die Änderung der Verordnung 5 zum Arbeitsgesetz (Jugendarbeitsschutzverordnung). Die Vernehmlassungsfrist endet am 14. Juli 2023.
Der Nationalrat weicht in der Eintretensdebatte in einzelnen Punkten vom Entwurf der Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherungen ab.