Anlage von Freizügigkeitsgeldern der Auffangeinrichtung (Änderung des BVG)
Anlage von Freizügigkeitsgeldern der Auffangeinrichtung (Änderung des BVG)
Gesetzgebung
Berufliche Vorsorge
Anlage von Freizügigkeitsgeldern der Auffangeinrichtung (Änderung des BVG)
Am 7. September 2022 eröffnete das Eidgenössische Departement des Innern (EDI), das Vernehmlassungsverfahren zur Änderung des BVG bezüglich der Anlage von Freizügigkeitsgeldern der Auffangeinrichtung.
Die Vorlage sieht die Änderung von Art. 60b des BVG vor, welcher um weitere vier Jahre ergänzt werden soll.
Da die Änderung eine befristete Verlängerung einer bereits bestehenden Gesetzgebung vorsieht wurde die Vernehmlassungsfrist auf zwei Monate gekürzt und endet am Montag, 7. November 2022.
Der komplette Artikel mit sämtlichen Details steht exklusiv iusNet Abonnenten zur Verfügung.