iusNet Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht

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Ausland

Kurzarbeitsentschädigung für Arbeitnehmende von ausländischen Arbeitgebenden

Rechtsprechung
Arbeitslosenversicherung
In diesem, zur Publikation vorgesehenen Urteil, stellte das Bundesgericht fest, dass die Vorinstanz Bundesrecht verletzt hat, indem sie trotz Sitz der X. Ltd. im Vereinigten Königreich einen grundsätzlichen Anspruch der angemeldeten Arbeitnehmerin auf Kurzarbeitsentschädigung nach AVIG bejaht hat.
iusNet AR-SVR 24.05.2021

Auslandbehandlung in der Grundversicherung (Art. 34 KVG)

Rechtsprechung
Krankenversicherung -­ Krankentaggeld

9C_264/2018 (zur Publikation vorgesehen)

Nur schwerwiegende Lücken im Behandlungsangebot («Versorgungslücken») rechtfertigen eine Abweichung vom Territorialitätsprinzip (Art. 34 Abs. 2 KVG). Leitgesichtspunkt bildet die Versorgungssicherheit. Die Austauschbefugnis greift bei Auslandbehandlungen nicht. Streitfall: Operationen zum Penisaufbau (Phalloplastik) bei Transmann, extrem tiefe Fallzahlen in der Schweiz.
iusNet AR-SVR 20.05.2019

Gerichtsstand im Sozialversicherungsverfahren (Art. 58 ATSG): Ort der Zweigniederlassung als Sitz des letzten Arbeitgebers in der Schweiz

Rechtsprechung
Unfallversicherung
In diesem zur Publikation vorgesehenen Urteil stellte das Bundesgericht fest, dass auch am Ort der Zweigniederlassung - als Sitz des letzten Arbeitgebers in der Schweiz (Art. 58 Abs. 2 ATSG) - ein Gerichtsstand begründet werden kann, wenn dieser für den Streitfall einen wichtigen Anknüpfungspunkt darstellt.
iusNet AR-SVR 24.09.2018

Grenzüberschreitende Fragen der Krankenversicherungspflicht für deutsches Ehepaar mit Wohnsitz in der Schweiz und Rentenbezug in Deutschland (9C_263/2017, zur Publikation vorgesehen)

Rechtsprechung
Krankenversicherung -­ Krankentaggeld
Internationales Sozialversicherungsrecht
In diesem zur Publikation vorgesehenen Urteil hat das Bundesgericht festgestellt, dass ein deutsches Ehepaar mit Wohnsitz in der Schweiz aufgrund von Art. 2 KVV lit. e KVV (als Umsetzung der Kollisionsnormen gemäss Art. 23 ff. VO Nr. 883/2004) sich weder obligatorisch noch freiwillig in der Schweiz im Rahmen des KVG-Obligatoriums versichern kann, weil der eine Ehegatte wegen Bezugs einer Altersrente in Deutschland dort versicherungspflichtig sei. Mit Verweis auf die Rechtsprechung des EuGH und die Lehre führte das Bundesgericht aus, dass Art. 24 der Verordnung die Schweiz zur aushilfsweisen Sachleistungserbringung verpflichte und den primär (endgültig) leistungspflichtigen Träger festsetze, womit im Sinne einer «ungeschriebenen Kollisionsnorm» auch die anzuwendenden Rechtsvorschriften bestimmt würden. Aufgrund dieser Kostenzuweisungsnorm entstehe eine Krankenversicherungspflicht im Rente zahlenden Staat (i.c. Deutschland). Ob aus Gründen des Vertrauensschutzes im vorliegenden Fall eine andere Beurteilung gerechtfertigt sei, liess das Bundesgericht offen und wies die Sache an den Versicherungsträger zurück.
iusNet AR-SVR 20.04.2018