Am Donnerstag, 13. April 2023 eröffnete das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) das Vernehmlassungsverfahren für die Änderung der Verordnung 5 zum Arbeitsgesetz (Jugendarbeitsschutzverordnung). Die Vernehmlassungsfrist endet am 14. Juli 2023.