Vernehmlassungen Arbeitszeitflexibilisierungen (16.414 u. 16.423)
Vernehmlassungen Arbeitszeitflexibilisierungen (16.414 u. 16.423)
Vernehmlassungen Arbeitszeitflexibilisierungen (16.414 u. 16.423)
Die Revisionen zu den Flexibilisierungen im Arbeitsrecht umfassen zwei massgebende Aspekte:
Nach der parlamentarischen Initiative 16.414 sollen Vorgesetzte oder Fachpersonen, welche über viel Autonomie verfügen und sich ihre Arbeit überwiegend selbstständig einteilen können, im Jahresarbeitszeitmodell arbeiten dürfen. Im Rahmen dieses Modelles dürften sie, unter Vorbehalt, dass die wöchentliche Durchschnittsarbeitszeit von 45 Stunden nicht überstiegen wird, auch die wöchentlichen Höchstarbeitszeiten überschreiten. Die parlamentarische Initiative 16.423 sieht eine weitere Flexibilisierung vor. Demnach soll die erwähnte Personalkategorie darauf verzichten können, dass ihre Arbeits- und Ruhezeiten erfasst werden.
Die Vernehmlassungsfrist läuft bis 4. Dezember 2018.
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