iusNet Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht

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Ungewöhnlichkeit

Fragen rund um den Unfallbegriff bei einer Gehörschädigung nach Detonation eines Feuerwerkskörpers

Rechtsprechung
Unfallversicherung
Im vorliegenden in 3er-Besetzung ergangenen Urteil befasste sich das Bundesgericht mit den Merkmalen des äusseren Faktors und der Ungewöhnlichkeit bei der Detonation eines Kreiselblitzes.
iusNet AR-SVR 16.12.2019

Verbrühungen durch heisses Wasser in der Badewanne: Unfall oder nicht?

Rechtsprechung
Unfallversicherung
Im vorliegenden, in 5er-Besetzung ergangenen Urteil qualifizierte das Bundesgericht ein Ereignis als Unfall im Rechtssinn, bei dem eine stark alkoholisierte versicherte Person in der Badewanne ausrutschte, benommen in der Badewanne liegen blieb und sich in der Folge durch das einlaufende heisse Wasser Verbrühungen zweiten Grades an 30% des Körpers zuzog.
iusNet AR-SVR 23.05.2019

Zahnschaden nach dem Essen von Kartoffelgratin: Unfall oder nicht? (8C_251/2018)

Rechtsprechung
Unfallversicherung
In diesem Urteil setzte sich das Bundesgericht mit der Frage auseinander, ob eine versicherte Person, die gemäss Unfallmeldung beim Essen von Kartoffelgratin auf einen harten Gegenstand gebissen hatte, wobei es zur Spaltung eines Backenzahns gekommen sei, einen Unfall im Rechtssinn erlitten habe. Es verneinte die Frage, da es an einem rechtsgenüglichen Nachweis eines ungewöhnlichen Faktors fehle.
iusNet AR-SVR 17.07.2018

Ungewöhnlichkeitsregel und Informationspflicht bei KTV (4A_460/2017)

Rechtsprechung
Krankenversicherung -­ Krankentaggeld
In einem Fall zur kollektiven Krankentaggeldversicherung äusserte sich das Bundesgericht zur Tragweite der Ungewöhnlichkeitsregel sowie zu einer allfälligen Informationspflicht der Versicherung. Entscheidend für die Anwendung der Ungewöhnlichkeitsregel war, ob die ehem. Arbeitgeberin (als Versicherungsnehmerin) als unerfahrene und branchenfremde Person zu qualifizieren war. Weiter traf die Versicherung vorliegend weder eine gesetzliche noch eine vertragliche Informationspflicht gegenüber dem Arbeitnehmer.
iusNet AR-SVR 31.12.2017