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Kostenübernahme für Zahnbehandlungen durch die OKP

Kostenübernahme für Zahnbehandlungen durch die OKP

Rechtsprechung
Krankenversicherung -­ Krankentaggeld

Kostenübernahme für Zahnbehandlungen durch die OKP

Das Bundesgericht stellte in diesem zur Publikation vorgesehenen Urteil fest, dass sich aus Art. 19a Abs. 1 KLV sowie der hierzu ergangenen Rechtsprechung nicht ableiten lässt, dass eine Leistungspflicht der OKP ohne Weiteres auch für Folgebehandlungen entfällt, wenn die versicherte Person ein Geburtsgebrechen ohne ersichtlichen medizinischen Grund erst nach Vollendung des 20. Altersjahres angemessen hat versorgen lassen.

Im Gegenteil: hätte die Folgebehandlung auch bei der Erstversorgung vor dem 20. Altersjahr (oder aus medizinischen Gründen erst nach diesem Zeitpunkt) überwiegend wahrscheinlich nach dem 20. Lebensjahr – und mithin zulasten der OKP – erfolgen müssen, handle es sich um eine Behandlung, die im Sinne von Art. 19a Abs. 1 KLV nach dem 20. Lebensjahr (medizinisch) notwendig sei.

iusnet AR-SVR 26.04.2021

 

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