IV: Bundesgericht ändert seine Adipositas-Rechtsprechung
IV: Bundesgericht ändert seine Adipositas-Rechtsprechung
IV: Bundesgericht ändert seine Adipositas-Rechtsprechung
Die Sonderrechtsprechung des Bundesgerichts zur Adipositas basiert auf der Grundlage der Rechtsprechung zu den Suchterkrankungen. Nachdem diese mittlerweile aufgegeben wurde, lässt sich eine Sonderrechtsprechung betreffend Adipositas nicht mehr aufrechterhalten. Eine Spezialrechtsprechung für die Diagnose Adipositas rechtfertigt sich auch deshalb nicht, weil das Bundesgericht stets betont hat, dass es für die Belange der Invalidenversicherung nicht auf die Diagnose ankommt, sondern einzig darauf, welche Auswirkungen eine Erkrankung auf die Arbeitsfähigkeit hat und dass von einer Diagnose denn auch nicht direkt auf die Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit geschlossen werden kann (E. 5.9). Die Schadenminderungspflicht (Art. 7 IVG) gilt auch bei Adipositas, so dass von der versicherten Person etwa die aktive Teilnahme an zumutbaren diätischen und medikamentösen Therapien resp. Verhaltenstherapien und Bewegungsprogrammen verlangt werden kann (Art. 7 Abs. 2 lit. d IVG). Kommt sie dieser nicht nach ist eine Verweigerung oder Kürzung der Leistungen möglich. Dass der Beschwerdeführerin im hier relevanten Beurteilungszeitraum von der IV-Stelle eine entsprechende...
Der komplette Artikel mit sämtlichen Details steht exklusiv iusNet Abonnenten zur Verfügung.