Mit diesem, zur Publikation vorgesehenen Urteil hat das Bundesgericht seine bisherige Praxis zum Anspruch auf Leistungen der Invalidenversicherung bei Suchterkrankungen geändert. Wie bei allen anderen psychischen Erkrankungen soll in Zukunft anhand eines strukturierten Beweisverfahrens abgeklärt werden, ob und wie sich eine fachärztlich diagnostizierte Suchtmittelabhängigkeit auf die funktionelle Leistungsfähigkeit einer Person auswirkt.