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Indikatorenprüfung im kantonalen Verfahren

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Invalidenversicherung

Indikatorenprüfung im kantonalen Verfahren

Die Vorinstanz erachtete ein MEDAS-Gutachten, auch nachdem sie zur Diagnosestellung und Arbeitsfähigkeitsschätzung zusätzliche Erläuterungen eingeholt hatte, hinsichtlich Arbeitsfähigkeitsschätzung als nicht überzeugend. Es verneinte in der Folge die invalidenversicherungsrechtliche Relevanz der gutachterlichen Arbeitsfähigkeitsschätzung. Das Bundesgericht wies die Sache an die Vorinstanz zurück. Laut Bundesgericht hatte diese eine unzulässige eigene Arbeitsfähigkeitsschätzung vorgenommen, da sie die rechtserheblichen Indikatoren nicht berücksichtigt habe. 

iusNet AR-SVR 26.08.2019

 

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