Das Bundesgericht hat in Urteil 8C_703/2018 entgegen der gutachterlichen Arbeitsunfähigkeitsschätzung festgestellt, dass jemand, der ein intaktes Privatleben und ein überdurchschnittliches Bildungsniveau hat, wegen einer depressiven Störung nicht invalid sein könne. Dr. iur. Eva Slavik nimmt dieses Urteil zum Anlass, um aktuelle Entwicklungen in der Bundesgerichtspraxis zur Indikatorenpraxis aufzuzeigen.