iusNet Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht

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Scheidung

Verrechnung von Rentennachzahlungen der IV mit vor der Scheidung an den Ehepartner ausgerichtete Ergänzungsleistungen

Rechtsprechung
Invalidenversicherung
In diesem in 5er-Besetzung ergangenen Urteil setzte sich das Bundesgericht mit der Frage auseinander, ob die IV-Stelle zurecht einen Teil der Rentennachzahlungen einer versicherten Person nach deren Scheidung an die Gemeinde überwiesen hatte, die vor der Ehescheidung dem Ehepartner des Rentenempfängers Ergänzungsleistungen ausbezahlt hatte, um die Rentenforderung durch Verrechnung mit der gegen den ehemaligen Ehepartner gerichteten Rückforderung zur viel bezogener Ergänzungsleistungen zu tilgen.
iusnet AR-SVR 26.04.2021

Auszahlung einer IV-Rente im Scheidungsverfahren

Rechtsprechung
Invalidenversicherung

9C_444/2019 (zur Publikation vorgesehen)

Im vorliegenden, zur Publikation vorgesehenen Urteil stellte das Bundesgericht fest, dass eine IV-Stelle aufgrund der rechtskräftigen Schuldneranweisung eines Scheidungsgerichts verpflichtet ist, eine Invalidenrente direkt an den getrennten Ehegatten zu überweisen.
iusNet AR-SVR 23.06.2020

Zum Vorsorgeausgleich bei Scheidung beim Bezug einer Invalidenrente vor Erreichen des reglementarischen Rentenalters (Art. 124 ZGB)

Rechtsprechung
Berufliche Vorsorge
Der Umstand, dass ein definitiver Entscheid über den Anspruch auf eine Invalidenrente noch aussteht und deshalb (noch) keine Rente bezogen wird, schliesst gemäss diesem zur Publikation vorgesehenen Urteil weder den Eintritt des Vorsorgefalls im entscheidenden Zeitpunkt noch die Anwendung von Art. 124 ZGB aus. Kann eine rückwirkende Rentenzusprache auf einen Zeitpunkt vor Einleitung des Scheidungsverfahrens nicht ausgeschlossen werden, ist es in der Regel zweckmässig, das Verfahren bis zur Klärung des Eintritts des Vorsorgefalls zu sistieren.
iusNet AR-SVR 21.04.2020

Vorsorgeausgleich und BVG-Mindestzinssatz (9C_149/2017)

Rechtsprechung
Berufliche Vorsorge
Vorsorgeausgleich: Auch die aus einem Freizügigkeitskonto zu teilende Austrittsleistung ist für die Dauer zwischen dem Zeitpunkt der Ehescheidung und dem Zeitpunkt der Überweisung zumindest mit dem BVG-Mindestzinssatz (Art. 12 BVV 2) zu verzinsen. Bestätigung der bisherigen Praxis. Intertemporales Recht.
iusNet AR-SVR 27.10.2017