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Anrechnung Vermögensverzicht

Ergänzungsleistungen: Anrechnung des vorehelichen Vermögensverzichts des verstorbenen Ehegatten (Urteil zur Publikation vorgesehen)

Rechtsprechung
Ergänzungsleistungen
Letztinstanzlich streitig und vom Bundesgericht zu prüfen war, ob die Vorinstanz Bundesrecht verletzte, indem sie den durch die Durchführungsstelle für Zusatzleistungen zur AHV/IV der Beschwerdegegnerin bei der Berechnung des EL-Anspruchs für das Jahr 2020 angerechneten Vermögensverzicht in der Höhe von CHF 116’000.– als zu Unrecht erfolgt qualifizierte und die Sache zur Neuberechnung des Anspruchs an die Beschwerdeführerin zurückwies. Unbestritten war, dass der angerechnete Vermögensverzicht auf einer unbelegten Vermögensabnahme des inzwischen verstorbenen Ehemannes aus der Zeit vor der am 3. Oktober 2016 erfolgten Eheschliessung basierte. Umstritten war demgegenüber, ob der Beschwerdegegnerin nach dem Tod ihres Ehemannes Vermögen angerechnet werden kann, auf das dieser vor der Heirat mit ihr verzichtet hatte.
iusnet AR-SVR 25.02.2025