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Rechtsfragen rund um den Anschlussvertrag

Rechtsfragen rund um den Anschlussvertrag

Rechtsprechung
Berufliche Vorsorge

Rechtsfragen rund um den Anschlussvertrag

Das Bundesgericht befasst sich im vorliegenden, in 3-er Besetzung ergangenen Urteil mit Fragen rund um den Anschlussvertrag im Bereich der weitergehenden beruflichen Vorsorge, namentlich mit der Rechtsnatur des Vertrages, der Zulässigkeit eines konkludenten Anschlusses, der Anwendbarkeit des OR (Nichtigkeit, Willensmängel) und der Frage des vorzeitigen Kündigungsrechts bei einseitigen Beitragserhöhungen

Strittig war der Anschluss eines Arbeitgebers an die Frühpensionskasse des Bauhauptgewerbes und des Plattenlegergewerbes des Kantons Wallis – RETABAT (nachfolgend: Frühpensionskasse), die ihrerseits auf dem Gesamtarbeitsvertrag über die vorzeitige Pensionierung der Arbeitnehmer im Bauhauptgewerbe und Plattenlegerwerbe des Kantons Wallis beruht (GAV RETABAT). Der Arbeitgeber bestritt seinen Anschluss an die Frühpensionskasse und berief sich auf Inhaltsmängel (Nichtigkeit) des Anschlussvertrages (E. 6), Willensmängel (E. 7) und die reglementarische Beendigung des Anschlusses (E. 8). Mit Letzterem drang er vor Bundesgericht teilweise durch (E. 8.3).

Von allgemeinem Interesse sind namentlich folgende Erwägungen des Bundesgerichts:

  • Das
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iusNet AR-SVR 18.10.2018

 

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