Das Bundesgericht befasst sich im vorliegenden Urteil mit Fragen rund um den Anschlussvertrag im Bereich der weitergehenden beruflichen Vorsorge, namentlich mit der Rechtsnatur des Vertrages, der Zulässigkeit eines konkludenten Anschlusses, der Anwendbarkeit des OR (Nichtigkeit, Willensmängel) und der Frage des vorzeitigen Kündigungsrechts bei einseitigen Beitragserhöhungen.